- Bilanzdelikte
- 1. Begriff: Bewusst unwahre oder unterlassene Angaben in der Bilanz zum Zweck der Täuschung, z.B. ⇡ Bilanzfälschung und ⇡ Bilanzverschleierung durch irreführende Kontenbezeichnungen, durch Verstöße gegen Bilanzierungsgebote, durch Bewertungen, die den Tatsachen zuwiderlaufen, durch Errichtung fingierter Konten oder durch Luftbuchungen.- 2. B. stehen unter Strafe nach § 331 HGB, § 400 AktG und anderen Vorschriften.
Lexikon der Economics. 2013.