Bilanzdelikte

Bilanzdelikte
1. Begriff: Bewusst unwahre oder unterlassene Angaben in der Bilanz zum Zweck der Täuschung, z.B.  Bilanzfälschung und  Bilanzverschleierung durch irreführende Kontenbezeichnungen, durch Verstöße gegen Bilanzierungsgebote, durch Bewertungen, die den Tatsachen zuwiderlaufen, durch Errichtung fingierter Konten oder durch Luftbuchungen.
- 2. B. stehen unter Strafe nach § 331 HGB, § 400 AktG und anderen Vorschriften.

Lexikon der Economics. 2013.

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